Vor der Wohnungsübergabe stellt sich oft die Frage, was beim Auszug renoviert werden muss. Ob und welche Schönheitsreparaturen fällig sind, hängt vom Mietvertrag und vom Zustand der Wohnung ab. Diese Checkliste hilft Ihnen, den Überblick zu behalten.

Was zu Schönheitsreparaturen gehört

Typischerweise sind damit gemeint:

  • Wände und Decken streichen
  • Tapeten ausbessern oder erneuern
  • Heizkörper und sichtbare Rohre streichen
  • Innentüren und Rahmen reinigen oder lackieren
  • Dübel- und Nagellöcher verschließen

Hinweis: Ob Sie zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sind, richtet sich nach Ihrem Mietvertrag. Manche Klauseln sind unwirksam. Im Zweifel lohnt eine kurze rechtliche Prüfung.

Checkliste für die Übergabe

  • Mietvertrag prüfen: Welche Arbeiten sind vereinbart?
  • Wände und Decken ausbessern, grundieren und streichen
  • Boden reinigen, bei Bedarf ausbessern oder erneuern
  • Dübellöcher und Beschädigungen verschließen
  • Fenster, Türen und Zargen säubern
  • Wohnung besenrein übergeben
  • Übergabeprotokoll mit Zählerständen vorbereiten

Zeit sparen mit einem Ansprechpartner

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